Arzt Rezept – Wissen rund um das Rezept in der Medizin

Arzt Rezept - Wissen rund um das Rezept in der Medizin

Arzt Rezept – Wissen rund um das Rezept in der Medizin

Arztrezepte braucht es für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es ist aber auch möglich, sie für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen – dadurch wird dem Patienten ein Teil des Kaufpreises erstattet. In diesem Beitrag erfährt der Leser, welche Arten von Rezept es gibt und worauf beim Besuch der Apotheke zu achten ist.

So ist es möglich, ein Rezept beim Arzt zu erhalten

Wer ein Rezept braucht, muss zuerst beim Arzt vorstellig werden. Dabei ist dem Mediziner das persönliche Anliegen zu schildern, wobei er anschließend eine Untersuchung durchführt. Auf Basis der Ergebnisse wird er Dir ein Rezept (Medizin) für das einzunehmende Medikament verschreiben.

Geht es um ein Folgerezept, ist es nicht unbedingt notwendig, den Arzt für ein persönliches Gespräch aufzusuchen. In diesem Fall reicht es zumeist aus, die Praxis telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Danach kann das Rezept abgeholt werden.

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Mit diesen Kosten ist das Rezept beim Arzt verbunden

Die Ausstellung des Rezepts selbst kostet den Patienten nichts. Allerdings zahlen die meisten Versicherten beim Erhalt des Medikaments in der Apotheke zehn Prozent des Kaufpreises je Packung. Der Betrag von 10 Euro wird in diesem Fall niemals überschritten. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung beim Erhalt von Arzneimitteln befreit – die gilt auch für Patienten mit schweren Erkrankungen, die in der Apotheke nicht verschreibungspflichtige Medikamente für ihre Therapie abholen.

Damit die finanzielle Belastung nicht zu hoch ausfällt, kommt zudem die Belastungsgrenze zum Tragen. Sie besagt, dass die Zuzahlung zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen darf.

Diese Art von Rezepten gibt es in der Medizin – ein Überblick:

– das rote Rezept für Kassenpatienten
– das blaue Rezept für Privatpatienten
– das gelbe Rezept für Betäubungsmittel
– das T-Rezept für fruchtschädigende Medikamente
– das Entlassungsrezept
– das grüne Rezept für Empfehlungen

Diese Art von Rezepten gibt es in der Apotheke

Mittlerweile gibt es verschiedene Arten von Rezepten, mit denen es möglich ist, verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten. Den meisten Menschen ist das rote Rezept ein Begriff – dieses erhalten alle Personen, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Bist Du privatversichert, erhältst du das blaue Rezept (Medizin). Die bezahlst in diesem Fall erst einmal die vollen Kosten für das Medikament. Reichst Du das Arztrezept anschließend bei der Krankenkasse ein, übernimmt sie den Betrag.

Das grüne Arzt-Rezept dient dem Patienten lediglich als Erinnerung. Es muss auch nicht in der Apotheke vorgezeigt werden, da dieses nur für Arzneimittel gilt, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Es kommt das gelbe Rezept zum Einsatz, wenn es um Medikamente geht, die als Betäubungsmittel klassifiziert sind. Solche Arzneimittel unterliegen strengen Auflagen. Aus diesem Grund müssen sie auch mit einem speziellen Rezept (Medizin), das aus mehreren Seiten besteht, verschrieben werden.

Zu guter Letzt ist das T-Rezept zu erwähnen. Dieses Arztrezept wird für Medikamente verschrieben, die fruchtschädigend sind.

Gibt es Rezepte beim Arzt, die den Patienten nichts kosten?

Fast immer ist der Erhalt des Medikaments für den Patienten mit Kosten verbunden – und das gilt unabhängig vom betreffenden Rezept. Es ist Privatpatienten mit einem entsprechenden Tarif mitunter möglich, sich den vollen Kaufpreis des erworbenen Medikaments rückerstatten zu lassen. Dafür gibt es das blaue Arzt-Rezept.

Wann ist es dem Arzt gestattet, ein Rezept auszustellen?

Ein Arzt darf Rezepte nur dann ausstellen, wenn er eine Approbationsurkunde beantragt und dies dann bei der Landesärztekammer anmeldet. Die Ausstellung von Kassenrezepten ist zudem ausschließlich Medizinern mit Kassenzulassung vorbehalten. Anders verhält sich dies bei Privatrezepten. Sie dürfen auch von jungen Ärzten ausgestellt werden.

Welche Art von Rezepten wird von der Krankenkasse bezahlt?

Von der Krankenkasse werden die sogenannten Kassenrezepte bezahlt. Ein solches Arztrezept wird auch das Rotes oder Rosa Rezept bezeichnet. Dabei übernimmt die Kasse für volljährige Patienten nur einen Teil des Kaufpreises.

Ist es jedem Arzt gestattet, ein Rezept auszustellen?

Ein Rezept darf lediglich von einem Arzt mit abgeschlossener Ausbildung ausgestellt werden. Heilpraktiker wie Physiotherapeuten haben nur einen stark begrenzten Zugriff auf diverse Arzneimittel. Zahnärzte müssen ebenfalls starke Einschränkungen hinnehmen. Sie können ausschließlich Medikamente verschreiben, die der Behandlung von Zahn-, Kiefer- und Mundproblemen dienen. Dazu gehören:

– Antibiotika
– Schmerzmittel
– Beruhigungsmittel
– Therapeutika für den Rachenraum

So sehen Rezepte vom Arzt aus – ein Überblick

– Das Kassenrezept:

Dieses Arztrezept ist am rosa bis roten Farbton zu erkennen. Handelt es sich um ein Rezept (Medizin) für medizinische Leistungen, kann es auch leicht bläulich sein.

– Das Privatrezept:

Das Rezept wird Privatpatienten übergeben und ist blau.

– Die Arztempfehlung:

Das sogenannte grüne Rezept ist kein Arzt-Rezept im klassischen Sinn, da es lediglich eine Empfehlung darstellt.

– Das Rezept für Betäubungsmittel:

Dieses Dokument ist gelb und enthält oftmals mehrere Seiten.

– Das T-Rezept:

Bei fruchtschädigenden Arzneimitteln kommt das weiße Rezept zur Anwendung.

Ist es möglich, ein Rezept in der Apotheke nachzureichen?

Generell ist die Nachreichung eines Rezepts nur dann möglich, wenn sich der Arzt telefonisch mit der Apotheke in Verbindung setzt, die Verordnung mündlich durchgibt und die Nachlieferung der Verschreibung vereinbart. Ansonsten gibt es gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) keine Ausnahmen.

Lohnt es sich, ein Rezept nachträglich ausstellen zu lassen?

Wer ein nicht-verschreibungspflichtiges Medikament kauft und das Arztrezept im Nachhinein einreicht, muss auf die Kulanz der Krankenkasse oder Apotheke hoffen. Denn die Erstattung des Arzneimittelpreises ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Können Kunden in einer Apotheke rezeptpflichtige Medikamente auch ohne ein Rezept kaufen?

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen lediglich in Apotheken oder Versandapotheken erworben werden. Da solche Arzneimittel dem Körper schaden können, braucht es für sie zwingend ein Rezept.

Was muss auf einem Rezept vermerkt sein?

Das Arzt-Rezept muss bestimmte Vorgaben erfüllen, damit der Apotheker dem Patienten ein verschreibungspflichtiges Medikament verkaufen darf. Und zwar sind auf dem Rezept (Medizin) die folgenden Punkte Pflicht:

– Name des Arzneimittels
– Ausstellungsdatum
– Berufsbezeichnung des Mediziners, Name und Anschrift
– Darreichungsform
– Wirkstoffmenge je Einheit
– Stückzahl/Packungsgröße
– Zeitpunkt und Dauer der Einnahme
– Vorname, Zuname sowie Adresse des Patienten
– Unterschrift des Arztes

Wie können Betroffene ein Rezept erhalten, ohne einen Arzt zu besuchen?

Patienten, die bereits eine Dauermedikation erhalten, können sich ein Folgerezept durch eine Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis ausstellen lassen. In einigen Fällen leitet der Mediziner das Rezept (Medizin) auch gleich an die gewünschte Apotheke weiter.

In allen anderen Fällen ist es zumeist notwendig, den Arzt persönlich aufzusuchen.

So ist es um die Gültigkeit des Rezepts bestellt

Bist Du gesetzlich versichert, erhältst Du vom Arzt das rote Kassenrezept. Dieses weist eine Gültigkeit von 28 Tagen auf. Allerdings hängt diese Zeitspanne auch vom betreffenden Medikament ab.

Es gibt aber auch das Privatrezept. Dieses ist an der blauen Farbe zu erkennen. Die Gültigkeit vom Arztrezept fällt mit drei Monaten deutlich länger aus.

Eine besondere Form vom Arzt-Rezept stellt das grüne Rezept dar. Dieses setze der Mediziner dann ein, wenn er dem Patienten ein Medikament empfiehlt, das nicht verschrieben werden kann. Ein solches Rezept (Medizin) ist unbegrenzt gültig.

Das T-Rezept hat eine Gültigkeit von sechs Tagen, da es für gefährliche, fruchtschädigende Medikamente ausgestellt wird.

Zu guter Letzt ist noch das gelbe Arzt-Rezept zu erwähnen. Es kommt bei der Verschreibung von Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, zur Anwendung. In diese Kategorie fallen unter anderem starke Schmerzmittel oder Drogenersatzstoffe. Mit diesem Arztrezept musst Du Dich innerhalb von sieben Tagen in die Apotheke begeben.

Fazit

Wer verschreibungspflichtige Medikamente erhalten will, muss sich für diese ein Arzt-Rezept ausstellen lassen. Dabei ist stets dessen Gültigkeit im Blick zu behalten – es müssen sich Patienten unbedingt rechtzeitig in die Apotheke begeben.