Ist ein Balkongeländer Pflicht?

Ist ein Balkongeländer Pflicht?

Ist ein Balkongeländer Pflicht?

Auch wenn es durchaus schöne Balkongeländer gibt, erfüllen diese doch einen höheren Zweck als nur den der Dekoration. Schließlich sorgen sie auch für die Sicherheit der Bewohner. Dabei sollte man allerdings daran denken, dass es Vorschriften gibt, die ebendiese Sicherheit gewährleisten sollen. Im Folgenden geht es darum, welche baurechtlichen Vorschriften und Tipps beachtet werden sollten, damit das Balkongeländer ordnungsgemäß montiert ist.

Sind Balkongeländer überhaupt Pflicht?

Diese Frage lässt sich schnell beantworten: Ja, Balkongeländer sind Pflicht. Es gibt sogar Vorschriften hinsichtlich der Montage und der Eigenschaften, die das Geländer erfüllen muss. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, wobei die Unterschiede nicht besonders groß sind.

Welche Höhe muss das Geländer haben?

Mit der wichtigste Faktor ist die Höhe. In den meisten Bundesländern wird eine Höhe von 110 Zentimetern vorgegeben. Hier gilt jeweils die Höhe ab der Bodenplatte. In Bayern sieht es anders aus: Überschreitet das Wohngebäude eine Höhe von 12 Metern nicht, liegt eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern vor. In Baden-Württemberg reichen sogar 80 Zentimeter, sofern das Geländer mindestens 20 Zentimeter tief ist. Außerdem muss es gemauert sein. Bei Geländern aus Glas muss man daran denken, dass diese oft mit an einer Bodenplatte verankert sind. In diesem Fall muss man die Verankerung zur Mindesthöhe addieren.

Wie sieht es bei Altbauten aus?

Altbauten stellen eine Ausnahme dar. Hier darf das Balkongeländer unter Umständen auch über eine geringere Höhe verfügen. Natürlich sollte man hier immer an die Sicherheit denken und beispielsweise darauf achten, dass Kinder sicher auf dem Balkon spielen können. Außerdem sind zu niedrige Balkongeländer in Altbauten keine Rechtfertigung für eine Mietminderung.

Hinsichtlich der Sicherheit ist selbstverständlich auch die Wartung nicht zu vernachlässigen. Diese kann man sich allerdings sparen, wenn man sich für spezielle langlebige Terrassengeländer entscheidet.

Welche Abstände sind vorgeschrieben?

In den Bauverordnungen der Länder wird nicht nur eine Höhe des Geländers vorgeschrieben. Auch beim Abstand gibt es einige Richtlinien, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. So darf der Abstand zwischen den einzelnen Streben in der Regel lediglich 12 Zentimeter betragen. Dadurch wird beispielsweise verhindert, dass Kinder mit dem Kopf im Geländer steckenbleiben.

Was muss noch beachtet werden?

Bei einem Balkon sollte man immer darauf achten, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt werden. Erst dann kann man sich mit anderen Aspekten wie zum Beispiel der Einrichtung und Dekoration des Balkons (https://www.schoener-wohnen.de/einrichten/garten-terrasse/29669-rtkl-den-balkon-einrichten) widmen. Dabei gibt es zwei Punkte, die besonders wichtig sind:

1. Der Leitereffekt

In vielen Bauverordnungen werden horizontale Geländerelemente verboten. Auch hier spielt die Sicherheit der Kinder eine Rolle. Schließlich könnten diese die Streben zum Überklettern des Geländers verwenden. Hier spricht man vom sogenannten Leitereffekt. Diese Verordnung gilt übrigens auch, wenn keine Kinder im Haus oder in der Wohnung leben. Schließlich könnten Kinder zu Besuch kommen.

2. Abnahme durch Experten

In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, das Geländer von einem Experten anbringen zu lassen. Verfügt man über das notwendige handwerkliche Geschick, kann man auch über eine Montage in Eigenregie nachdenken. Wenn man das Geländer selbst anbringen möchte, sollte man dieses im Anschluss unbedingt von einem Experten überprüfen und abnehmen lassen. Nur so kann man sich sicher sein, dass das Geländer das erforderliche Maß an Sicherheit bietet. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Maße des Geländers passen. Außerdem sollte man