Auf eine Abmahnung richtig reagieren
Eine Abmahnung ist für Arbeitnehmer ein Warnschuss, auf den sie richtig reagieren sollten. Was zu beachten ist und welche Reaktionen bei einer Abmahnung richtig sind, zeigt folgender Beitrag.
Abmahnung erhalten? Nichts überstürzen!
Auch wenn der Erhalt einer Abmahnung für den betroffenen Arbeitnehmer erst einmal ein Schock ist, gilt es, nichts zu überstürzen. Statt spontan mit dem Chef zu streiten und sich zu rechtfertigen, ist ein wohl überlegtes Handeln zu empfehlen. Es bleibt genug Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Unüberlegte Äußerungen und spontane Gefühlsausbrüche können die Angelegenheit nur verschlimmern. Sich erst einmal nicht zu äußern, ist völlig in Ordnung. Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Rechtfertigung auf, ist die Vereinbarung eines späteren Termins sinnvoll. Keinesfalls sollte jedoch etwas unterschrieben werden, wenn „Ich akzeptiere die Abmahnung.“ oder Ähnliches darauf steht. Es sollte nur der Erhalt der Abmahnung bestätigt werden.
Schriftliche Stellungnahme oder Gegendarstellung
Ist die Abmahnung unbegründet, ist es ratsam, eine schriftliche Stellungnahme dazu einzureichen. Um hier keine Fehler zu machen, kann dies auch nach einer Beratung bei einem Fachanwalt in Göttingen oder einer anderen Stadt geschehen. Dazu ist es erst einmal wichtig, die Situation zu analysieren. Was ist überhaupt passiert, welche Pflichten könnten durch einen selbst verletzt worden sein und ist der Arbeitgeber überhaupt berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen? Handelt es sich um Missverständnisse, die sich eventuell durch eine schriftliche Erklärung aufklären lassen, umso besser. Erfolgt die Abmahnung durch Falschaussagen anderer Mitarbeiter, wären eigene Zeugen hilfreich – eine anwaltliche Betreuung ist in diesem Fall ratsam.
Hinweis: Liegt ein klares Fehlverhalten als Grund für die Abmahnung vor, sollte dieses zukünftig absolut vermieden werden, um keine Kündigung zu riskieren. In diesem Fall wäre ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber hilfreich. Eine Entschuldigung und das Versprechen, dass das Fehlverhalten nicht mehr vorkommt, kann die Stimmung zwischen Chef und Arbeitnehmer oft deutlich verbessern.
Betriebsrat als Unterstützung
Wer sich missverstanden oder durch eine Abmahnung ungerecht behandelt fühlt, kann sich in größeren Unternehmen auch an den Betriebsrat wenden. Dieser tritt für die Rechte der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ein und kann eventuell eine Vermittlung organisieren.
Tipp: Ist eine Abmahnung unrechtmäßig erfolgt oder formal falsch, können Arbeitnehmer diese wieder aus der Personalakte entfernen lassen. Wird diesem Anliegen nicht nachgegangen, lässt sich das auch über den Klageweg erreichen.
Reaktionen nach einer Abmahnung
Gegen den Arbeitgeber zu klagen, ist oft schwierig, belastet ein Arbeitsverhältnis enorm und sollte daher nur in begründeten Fällen geschehen. Ansonsten sind eine Erklärung zum Fehlverhalten, ein klärendes Gespräch oder eine ausführliche, sachliche Gegendarstellung die bessere Lösung. Möchte man aufgrund der Vorkommnisse gar nicht mehr bei dem Arbeitgeber bleiben, kann eine Klage gegen eine Abmahnung sowie eine Gegendarstellung jedoch zur Verbesserung der Kündigungsbedingungen (Abfindung, etc.) sinnvoll sein.
Noch in der Probezeit oder befristet angestellt?
Sehr schwierig ist die Situation für Betroffene, wenn die Probezeit noch läuft. Hier können Arbeitnehmer mit klärenden Gesprächen oder gar der Einschaltung eines Anwalts die ganze Sache oft noch viel schlimmer machen. Am Ende der Probezeit wird der Vertrag dann eventuell nicht verlängert. Zu versuchen, jegliche Fehler zu vermeiden und die Sache „auszusitzen“, kann hier eine geeignete Vorgehensweise sein. Bei einem berechtigten Fehler ist eine schriftliche Entschuldigung beim Chef zu empfehlen! Das gilt auch für alle Arbeitnehmer, die nur einen befristeten Vertrag haben.