Muttizettel – was ist das ?
Ist ein Jugendlicher noch nicht volljährig und will er über die gesetzlich geregelten Richtlinien ausgehen, muss ein sogenannter Muttizettel oder auch Partyzettel beziehungsweise Aufsichtszettel vorhanden sein. Ohne diesen Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie wird es sonst schwer, den Abend und die Nacht richtig zu genießen.
Wie lange darf man mit Muttizettel raus?
Für 16 und 17-jährige ist 24 Uhr Schluss, wenn sie keinen Partyzettel oder Aufsichtszettel haben. Liegt ein solcher Aufsichtszettel vor und ist eine entsprechende Begleitperson vorhanden, dann gibt es keine Begrenzungen. Allerdings weist der Gesetzgeber darauf hin, dass der Partyzettel und die Verlängerung beim Ausgehen keine Selbstverständlichkeit sein sollen.
Es darf kein Blankozettel sein, der beliebig zum Einsatz gebracht wird. Vielmehr ist er dann der Retter, wenn sondere Anlässe anstehen. Zum Beispiel der Besuch eines Konzerts, eine große Party oder ähnliche Dinge. Der Zettel soll aber nicht dafür dienen, um jede Woche länger in der Disco oder im Club bleiben zu können. Auch hier sind Ausnahmen möglich, sollten aber nicht die Regel sein.
Wie lange darf man mit 17 im Club bleiben?
Wer 17 Jahre alt ist, hat natürlich noch nicht die Befugnis, lange auszugehen. Ein Jugendlicher, der noch nicht volljährig ist, muss sein Ausgehen um spätestens 24 Uhr beenden. Volljährig ist man erst dann, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Also zum 18. Geburtstag. Dann erlischt diese Regelung. Vorher ist der Clubbesuch spätestens 24 Uhr beendet.
Die Clubbetreiber sind angewiesen, diese Fristen auch genau einzuhalten. Sie kontrollieren am Eingang die Ausweise und haben dann die Pflicht, alle Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, entsprechend zu informieren und gegebenenfalls auch zu markieren. Damit kurz vor Mitternacht geschaut werden kann, ob alle Minderjährigen den Club verlassen haben oder ob einige noch auf dem Weg nach Hause gebracht werden müssen.
Wann braucht man einen Muttizettel?
Einen Partyzettel oder Aufsichtszettel benötigt ein Jugendlicher immer dann, wenn er über die gesetzlichen Fristen hinaus ausgehen will. Wie bereits erwähnt, soll dieser Zettel aber kein Freibrief sein, um jedes Wochenende bis in den frühen Morgen unterwegs sein zu können. Der Zettel stellt eine Ausnahme dar und soll die Möglichkeit bieten, auch mal etwas umfangreicher ausgehen zu können. Berücksichtigt werden muss, dass der Zettel eine gewisse Qualität haben muss.
Wie viele Muttizettel darf ein 18 jähriger unterschreiben?
Der Zettel muss immer von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Er darf also nicht von einem 18-jährigen unterschrieben werden, da er mit Sicherheit nicht das Elternteil des Partygängers ist. Somit ist die Frage, wie viele Zettel ein 18-jähriger unterschreiben darf, nicht richtig. Denn er darf keinen Zettel unterschreiben. Die Zettel werden immer von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Zudem muss eine Ausweiskopie der Eltern vorhanden sein.
Wie viele unter 18-jährige darf ein 18-jähriger mitnehmen?
Der 18-jährige darf jedoch Aufsichtsperson für einen unter 18-jährigen sein. Hier äußert sich das Gesetz nicht genau, für wie viele Jugendliche der Volljährige Aufsichtsperson sein darf. Es gibt keinen genauen Regelungen. Allerdings werden Clubbetreiber auch hier ein genaues Auge drauf haben. Es wird sicherlich nicht möglich sein, dass ein 18-jähriger mit 20 Minderjährigen in einen Club geht. Normalerweise geht man davon aus, dass eine Aufsichtsperson für einen Jugendlichen vorgesehen ist. Entsprechend werden auch die Regelungen in jeweiligen Clubs oder bei Konzerten sein.
Hinweis: Die Aufsichtspflicht gilt nur so lange, wie ein Aufsichtszettel beziehungsweise ein Muttizettel als Vorlage mit Ausweiskopie von den Erziehungsberechtigten vorhanden ist.
Wie füllt man den Muttizettel aus?
Es gibt keine konkreten Richtlinien, wie der Partyzettel auszufüllen ist. Ein Muttizettel für die Vorlage mit Ausweiskopie muss jedoch zumindest den Namen des Jugendlichen enthalten, den Namen und die Anschrift der Eltern sowie das Datum und den Anlass für die längere Ausgangszeit. Ferner sollte eine Kontakttelefonnummer auf den Zettel notiert werden, damit gegebenenfalls Nachfragen stattfinden können.
Auch die Aufsichtsperson, soweit es nicht die Eltern sind, muss einen gültigen Personalausweis mit sich führen, damit sie sich ausweisen kann. Im besten Fall wird auch der Name der Aufsichtsperson mit auf dem Zettel notiert. Ein Jugendlicher muss laut Gesetzgeber sicher betreut werden können. Der Muttizettel erlaubt das Übertragen der Betreuung und der Aufsicht auf andere Personen. Allerdings müssen diese Person immer exakt benannt werden und selbstverständlich auch zuverlässig sein.
Übrigens: Auf Eltern-Heute.de gibt es eine Vorlage für den Muttizettel. Er steht als Download zur Verfügung und muss einfach nur noch um die personenbezogenen Daten ergänzt werden. Muttizettel zum Download auf Eltern-Heute.de gibt es hier