Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Bei einer Trennung wird, zum Wohle des Kindes, meist ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Doch was gilt, wenn der Elternteil, der mit der Hauptbetreuung des Kindes beauftragt ist, einen Umzug in eine andere Stadt plant? Sind nicht die Eltern dazu verpflichtet, alle wichtigen Entscheidungen, das Kind betreffend, zusammen zu treffen? Und fällt darunter nicht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie sich zusammen um das Wohl des Kindes kümmern. Lediglich bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der mit der Hauptbetreuung beauftragte Elternteil alleine entscheiden. Das sind Themen wie:
- Kleidung
- Taschengeld
- Besuche bei Freunden
Dagegen müssen sich bei wichtigen Angelegenheiten, beispielsweise einer OP oder auch bei der Wahl der Religion, die Eltern absprechen. Das gilt auch beim Aufenthaltsort. Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Das ändert auch, gemäß § 1687 BGB, die Trennung nicht. Sprich: Möchte ein Elternteil mit dem Kind wegziehen, braucht er die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten.
Wann ist ein Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich?
Der Umzug ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ist bei gemeinsamem Sorgerecht nur dann möglich, wenn die Hauptansprechperson das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat.
Ist das nicht der Fall, muss der ehemalige Partner um Erlaubnis gefragt werden. Willigt dieser nicht in die Umzugspläne ein, kann nach § 1628 BGB das Familiengericht hinzugezogen werden. Dann kann das alleinige Sorgerecht für diesen Punkt beantragt werden. Bei seiner Entscheidung wird das Gericht hauptsächlich das Wohl des Kindes und nicht die Wünsche der Eltern berücksichtigen.
Umzug: Welche Rechte hat der zurückbleibende Elternteil?
Zieht der Elternteil mit dem Kind dennoch ohne Einwilligung des anderen weg, kann auch dieser vor Gericht ziehen, um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Oder es wird ein sofortiger Rückzug erwirkt. In der Praxis kommt es aber höchst selten zu einem Rückumzug, um das Wohl und die Psyche des Kindes nicht zu gefährden.
Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht: Ab wann liegt eine Straftat vor?
Geschieht der Umzug trotz fehlender Einwilligung, liegt sogar eine Straftat vor. Hier gilt der Straftatbestand der Kindesentziehung bzw. „Entziehung Minderjähriger“ gemäß § 235 Strafgesetzbuch. Dabei gilt laut § 235 Abs. I StGB aber, dass das Kind „mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List“ dem anderen Elternteil entzogen worden sein muss. Erfolgt zudem ein Umzug ins Ausland ohne Einwilligung, kann von einer Kindesentführung die Rede sein (§ 235 Abs. II StGB).
Ab wann darf ein Kind selbst seinen Aufenthaltsort bestimmen?
Das Alter, ab dem ein Kind seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen darf, variiert von Land zu Land und kann durch Gesetz oder Gerichtsentscheidungen festgelegt werden. In Deutschland haben Kinder mit Vollendung des 11. Lebensjahres ein Mitbestimmungsrecht über ihren Wohnort. Oft wird dabei aber immer noch die Entscheidungskompetenz eines Kindes im Rahmen seiner Entwicklung und Reife bewertet. So kann ein Gericht beispielsweise auch bei jüngeren Kindern entscheiden, dass dessen Meinungen und Wünsche hinsichtlich des Aufenthaltsortes angemessen berücksichtigt werden müssen und es selbst mitbestimmen darf.
Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht: Ärger vermeiden
Plant einer der Sorgeberechtigten eines Kindes einen Umzug, muss von Gesetzwegen der andere Elternteil immer zustimmen. Sollte dieser gegen den Wegzug seines Kindes sein, hilft das Familiengericht weiter. Hier wird, zum Wohle des Kindes, über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden. Dabei wird untersucht:
- Wie eng die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern/Elternteilen ist.
- Wie stark das Besuchsrecht des zurückbleibenden Elternteils eingeschränkt wird.
- Wie gut der Umzug geplant ist? Für einen stressfreien Umzug ist es sinnvoll, ein Umzugsunternehmen in der Nähe zu beauftragen.
- Wie ist die Wohnsituation des Kindes in der neuen Umgebung?
- Gibt es dort bereits soziale Kontakte, auf die das Kind zurückgreifen kann (Oma, Opa, Schulkameraden)?
- Wird die Entwicklung des Kindes durch den Umzug beeinträchtigt?
Spricht nach sorgsamer Überlegung nichts gegen den Umzug, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf eine Person übertragen werden.