Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Als Nahrungsergänzungsmittel werden allgemein hin Produkte bezeichnet, die Mineralstoffe, Vitamine oder andere Nährstoffe enthalten, die ebenfalls in natürlichen Lebensmitteln zu finden sind. In den Nahrungsergänzungsmitteln liegen diese allerdings hoch konzentriert und hoch dosiert vor.
Im Handel werden sie unter anderem in Form von Pulvern, Kapseln, Tabletten, Flüssigkeiten oder Brausetabs angeboten. Sowohl synthetisch hergestellte als auch tierische und pflanzliche Stoffe können in den Nahrungsergänzungsmitteln vorkommen, wie beispielsweise Vitamine, Fischöl oder Knoblauch.
Doch was steckt eigentlich im Detail hinter dem bekannten Begriff der Nahrungsergänzungsmittel?
Welche Unterschiede gibt es zu Arzneimitteln?
Die hochwertige Nahrungsergänzung besteht in der Regel in frei verkäuflichen Produkten. Damit geht einher, dass sie nicht nur in Apotheken erworben werden kann, sondern daneben etwa auch in Supermärkten und Drogerien. Im Bereich von Behandlungen der Schulmedizin und auch der alternativen Medizin werden die Nahrungsergänzungsmittel in einigen Fällen ebenfalls eingesetzt.
Hervorzuheben ist dabei jedoch, dass keine Wirkung wie die von Medikamenten von den Nahrungsergänzungsmitteln ausgehen darf. So sind sie beispielsweise nicht in der Lage, den Blutzuckerspiegel oder den Blutdruck zu senken. Auch derartige Werbeversprechen sind gesetzlich verboten. Falls eine solche Wirkung von einem Nahrungsergänzungsmittel ausgehen würde, wäre eine Zulassung dieses als Arzneimittel nötig.
Welche Inhaltsstoffe sind in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden?
Häufig sind in der Nahrungsergänzung unter anderem Substanzen zu finden, wie beispielsweise Fettsäuren, etwa Omega-6- oder Omega-3-Fettsäuren, Spurenelemente und Mineralstoffe, etwa Zink, Eisen, Magnesium und Calcium, Vorstufen von Vitaminen, etwa das Betacarotin und natürlich wichtige Vitamine, wie Folsäure, Vitamin E und Vitamin C.
Durch die Anwendung der Nahrungsergänzungsmittel besteht jedoch auch das Risiko, dass diese Stoffe dem Körper eventuell in einer zu großen Menge zugeführt werden. Durch das Gesetz existieren jedoch keine Höchstmengen, welche die Produkte unbedingt einhalten müssen. Das BfB, das Bundesinstitut für Risikobewertung liefert in diesem Zusammenhang lediglich Empfehlungen, denen die Hersteller jedoch nicht zwangsläufig folgen müssen.
Wie sieht die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln aus?
Generell müssen Nahrungsergänzungsmittel eine klare Kennzeichnung als solche aufweisen. Auf dem Etikett ist somit verpflichtend anzugeben, in welcher Dosis und welcher Menge die Inhaltsstoffe vorliegen, welche Verzehrmenge pro Tag empfohlen wird und nicht zu überschreiten ist sowie der Hinweis, dass eine ausgewogene und gesunde Ernährung durch den Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln nicht zu ersetzen ist.
Auf dem Etikett wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Produkte so aufbewahrt werden müssen, dass sie sich nicht in der Reichweite von Kindern befinden.
Wie ist es um die Sicherheit und Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln bestellt?
Die gesetzliche Definition gibt vor, dass es sich bei Nahrungsergänzungs-Produkten um Lebensmittel handelt – sie fallen demnach nicht unter die Kategorie der Arzneimittel.
Arzneimittel weisen den grundlegenden Unterschied auf, dass diese Stoffe enthalten, die pharmakologisch wirken und somit auf spezielle Art auf den Organismus und die Körperfunktionen Einfluss nehmen. Genutzt werden Arzneimittel, um Krankheiten und Leiden zu verhindern oder zu lindern.
Eine solche pharmakologische Wirkung geht von Nahrungsergänzungsmitteln jedoch nicht aus – die Hersteller dürfen diese demnach auch nicht in Form eines Werbeversprechens äußern. Die Sicherheit und die Qualität der Nahrungsergänzungsmittel unterliegen aus diesem Grund auch anderen Bestimmungen als pflanzliche oder chemische Arzneimittel.
Wie auch bei herkömmlichen Lebensmitteln, sind die Vertreiber und die Hersteller somit für die Qualität und die Sicherheit der Nahrungsergänzungsmittel verantwortlich. Zu melden sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch stets bei dem BVL, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Durch dieses wird jedoch lediglich eine Kontrolle ausgeführt, welche Inhaltstoffe auf dem Produktetikett angegeben werden. Stichprobenartige Überprüfungen durch das BVL sind jedoch grundsätzlich auch möglich.